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Klare Kommunikation durch Fristsetzung bei der Planprüfung

Ab sofort kann eine Prüffrist bei Plan- und Dokumentenprüfungen gesetzt werden, damit Freigaben rechtzeitig erfolgen.

PLANFRED-Screenshot: Die Prüffrist kann auch bei laufenden Prüfungen noch gesetzt werden.

Beim Anfordern einer Planprüfung ist es nun möglich, eine Frist zu setzen, wodurch eine klare Kommunikationsgrundlage für alle Beteiligten geschaffen wird. Jeder im Projektteam weiß dadurch, bis wann welche Planprüfungen erledigt sein müssen. Das erleichtert die Koordination der Aufgaben wesentlich.

Drei Tage vor Ablauf einer Prüffrist erhält der Zuständige einmal täglich eine Erinnerung via E-Mail, dass diese Prüfung noch ausständig ist. Dies geschieht auch bei überfälliger Prüffrist und endet erst mit Freigabe oder Kommentierung des Planindex.

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